WAS GESCHAH

Hintergründe des Haberfeldtreiben

Begriff
Im 18. und 19. Jahrhundert wurden im bayerischen Oberland Volksgerichte in Form eines wilden, nächtlichen Treibens abgehalten. Vermummte Männer versammelten sich völlig lautlos, brachten dann in Nähe der Betroffenen, von einem fürchterlichen Krawall begleitet, Verfehlungen in Versform zur öffentlichen Anklage und verschwanden fast immer unerkannt.
Es handelt sich also um die Bezeichnung für ein geheimes Volksgericht, das es so aber nur im bayerischen Oberland, begrenzt auf das Gebiet zwischen Inn und Isar, den Alpen und dem Flachland auf der Höhe des Münchner Ostens, Ende des 18. und das ganze 19. Jahrhundert hindurch gab. In diesem Zeitraum sind etwa 130 Treiben registriert. Die Dunkelziffer dürfte aber weit höher liegen. Die ersten Treiben in der unten beschriebenen Form fanden im Mangfallgebiet ( z.B. 1717 in Vagen, in der Nähe Aiblings) statt. Das Treiben ist absolut nicht als Spaß zu verstehen, diese Art Volksjustiz war gefürchtet. Die Anklageerhebung als solche bedeutet ja mit der Aufdeckung der Verfehlung zugleich die Bestrafung. Das Rügegericht wurde vom Habererbund veranstaltet. Zweck des Habererbundes war es, den Schwachen zu schützen, den, welchen das Gesetz nicht erreichen konnte, zu fassen und an den Pranger zu stellen, ganz gleich welchen Standes der Sünder war... .