Begriff
Im 18. und 19. Jahrhundert wurden im bayerischen Oberland Volksgerichte
in Form eines wilden, nächtlichen Treibens abgehalten. Vermummte
Männer versammelten sich völlig lautlos, brachten dann
in Nähe der Betroffenen, von einem fürchterlichen Krawall
begleitet, Verfehlungen in Versform zur öffentlichen Anklage
und verschwanden fast immer unerkannt.
Es handelt sich also um die Bezeichnung für ein geheimes
Volksgericht, das es so aber nur im bayerischen Oberland, begrenzt
auf das Gebiet zwischen Inn und Isar, den Alpen und dem Flachland
auf der Höhe des Münchner Ostens, Ende des 18. und das
ganze 19. Jahrhundert hindurch gab. In diesem Zeitraum sind etwa
130 Treiben registriert. Die Dunkelziffer dürfte aber weit
höher liegen. Die ersten Treiben in der unten beschriebenen
Form fanden im Mangfallgebiet ( z.B. 1717 in Vagen, in der Nähe
Aiblings) statt. Das Treiben ist absolut nicht als Spaß
zu verstehen, diese Art Volksjustiz war gefürchtet. Die Anklageerhebung
als solche bedeutet ja mit der Aufdeckung der Verfehlung zugleich
die Bestrafung. Das Rügegericht wurde vom Habererbund veranstaltet.
Zweck des Habererbundes war es, den Schwachen zu schützen,
den, welchen das Gesetz nicht erreichen konnte, zu fassen und
an den Pranger zu stellen, ganz gleich welchen Standes der Sünder
war... .